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Ende der Übergangsregelung


Hey, Drohnen-Pilot!

Eine neue Ära in der Drohnenwelt bricht an, denn mit dem Ende der Übergangsfristen der EU-Drohnenverordnung kommen wichtige Änderungen auf uns zu. Hier ein Überblick, was ab dem 1. Januar 2024 wichtig ist.



Bestandsdrohnen: Wichtige Änderungen

Die größte Änderung bezieht sich auf die Nutzung von Bestandsdrohnen, also Drohnen ohne C-Klasse Label. Das dürfte zum aktuellen Zeitpunkt die meisten Drohnen betreffen, da es viel viel mehr Bestandsdrohnen als neue C-klassifizierte Drohnen gibt.

Konkret müssen wir hier nur noch 2 Bereiche unterscheiden: Drohnen < 250g und Drohnen schwerer als 250g und leichter als 25KG:

- Alle Bestandsdrohnen unter 250g dürfen weiterhin in der Subkategorie A1 fliegen
- Drohnen mit einem Gewicht zwischen 250g und 25KG dürfen nur noch in der Subkategorie A3 betrieben werden

Du kannst also deine Mavic 2, deine Inspire oder andere Bestandsdrohnen nun nicht mehr in der Subkategorie A2 fliegen.

Du weisst nicht mehr, welche Bedingungen in der A1 oder A3 Kategorie gelten? Kein Problem! Geh doch einfach mal in unseren Onlinekurs und guck Dir die Unterrichte zur A1 oder A3 Kategorie an. Alles komplett kostenlos!

Falls deine Drohne noch nicht ganz so alt ist, lohnt es sich ein Blick in die folgende Tabelle zu werfen. Hier haben wir mal die Drohnen mit einer bereits vorhandenen C-Klassifizierung zusammengetragen.

Model

C-Klassifizierung

Hersteller

Mini 2 SE

C0

DJI

Mini 3, Mini 3 Pro

C0

DJI

Mini 4 Pro Fly More Combo

C0

DJI

Air 2S

C1

DJI

Air 3

C1

DJI

Mavic 3 V2.0, Cine V2.0, Classic

C1

DJI

M30 EU, M30T EU

C2

DJI

Mavic 3E EU, 3T EU, 3M EU

C2

DJI

Inspire 3

C3

DJI

M 350 RTK

C3

DJI

Eine ausführlichere Liste findest Du auf der EASA Website



Fernidentifikation: Ab 01.01.24 Pflicht

Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 müssen ab dem 01.01.2024 die sogenannte Remote ID (auch als Betreibernummer bekannt) abstrahlen. Dazu musst Du in das Menü deiner Drohne gehen und deine Betreibernummer, welche Du von deiner nationalen Luftfahrtbehörde zugewiesen bekommen hast, eintragen (Hier kannst Du sie beim LBA einsehen)

Im Gegensatz zum Aufkleber mit der Betreibernummer, welchen Du schon immer aussen auf der Drohne anbringen musstest, 😉 musst Du in deiner Drohne die komplette e-ID eintragen, also inklusive der letzten 3 Stellen!

Für Bestandsdrohnen gilt diese Pflicht nicht. Dennoch empfiehlt die EASA ein entsprechend zugelassenes Modul an der Drohne zu verbauen, um die Sicherheit zu erhöhen 🤔

Hallo STS 1 & 2, Tschüss STS.FARM

Die alten nationalen Standardszenarios (z.B. STS.FARM) kann man noch bis 31.12.23 beantragen. Danach geht es nicht mehr.

Dafür kommen dann aber die beiden Standardszenarios 1 und 2 (STS-1 und STS-2).

Mit Ihnen hat man die Möglichkeit in der speziellen Kategorie zu fliegen. Dazu muss man nur eine Betriebserklärung abgeben, eine entsprechende Lizenz haben, sich natürlich an die Bedingungen halten und los geht’s.

Natürlich kannst Du den STS 1 & 2 Schein ab Anfang 2024 auch bei uns machen.



Für wen sind STS-1 und STS-2 interessant?

Wenn Du beispielsweise in besiedelten Gebieten mit einer recht schweren Drohne > 4KG aber < 25KG fliegen möchtest, ist STS-1 für dich interessant.

Also gerade für Leute die mit schwerem Equipment in belebten Umgebungen fliegen müssen, wie z.B. Kameraleute, Vermesser, Fotografen etc. pp.

Wenn Du in dünn besiedelten Gebieten außerhalb der Sichtweite fliegen möchtest, dann ist STS-2 genau das richtige für Dich.

Natürlich gibt es noch viele Bedingungen die Du einhalten musst, damit dann auch alles legal ist. Details dazu findest Du dann in unserem Kurs.



Was gibt es sonst noch neues?

Natürlich gibt es von uns auch wieder einige neue Kurse und andere Neuerungen.

Neben dem STS-1 und STS-2 Onlinekurs, arbeiten wir auch gerade an einer Möglichkeit die notwendige praktische Prüfung für die Standardszenarien "virtuell" durchzuführen.

Außerdem werden wir bald den Copteruni Campus launchen. Du darfst gespannt sein was das ist…

Außerdem werden wir die Drohnenführerscheinprüfung in weiteren Sprachen wie Französisch, Spanisch und Italienisch anbieten.

Und in der Pipeline haben wir noch viele weitere Ideen für einige Masterclasses wovon wir die wichtigsten ebenfalls in 2024 produzieren wollen.

Du siehst, mit uns wird es nie langweilig, und gemeinsam gehen wir den Weg, um Dich zum perfekten Drohnenpiloten zu machen.

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Über den Autor:    Jan Evers

Jan Evers ist ein herausragender Personal Coach im Online-Kursbereich und ein anerkannter Experte auf seinem Gebiet. Mit einem Master of Science in Elektrotechnik verfügt er über umfangreiches technisches Wissen. In den letzten 10 Jahren hat Jan Drohnen nicht nur konstruiert und programmiert, sondern auch erfolgreich in großen Filmproduktionen wie "Deutschland von Oben" und verschiedenen Tatort-Folgen eingesetzt. Als aktiver Airline Pilot bringt er zudem wertvolles Fachwissen aus der professionellen Luftfahrt mit. Seine Erfahrung als Ausbilder für Airline-Piloten an einer renommierten Flugschule qualifiziert ihn besonders dafür, Lerninhalte effektiv und verständlich zu vermitteln. Jan Evers vereint Leidenschaft für Drohnen und Luftfahrt, was ihn zu einem exzellenten Coach und Mentor macht.

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