Revolution in der Kitzrettung
Drohnenregeln gelockert
Vielleicht hast Du ja schon mitbekommen, dass vor allem ein Thema seit dem Ende der Übergangsregelungen vermehrt in der Rehkitzrettungs-Community heiß diskutiert wird:
Wie kann ich meine Bestandsdrohne auch in einem Abstand von 150m zu Wohngebieten weiterhin für die Kitzrettung nutzen?
Dank des unermüdlichen Einsatzes einiger weniger, vor allem auch Hans Würger, Jürgen Luttmann, Harald Weiner hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nun folgende Entscheidung getroffen:
Die EU-Drohnenregeln werden für Anwendungen in der Landwirtschaft teilweise ausgesetzt.
Unter anderem ist folgendes neu:
- Reduzierung des Mindestabstands zu bebauten Gebieten von 150m auf 10m,
- unter gleichzeitiger Einhaltung der 1:1 Regel
Die 1:1 Regel gibt an wie hoch du bei einem gewissen Abstand zu unbeteiligten Personen fliegen darfst. Bist du beispielsweise 50 m hoch musst du auch einen Mindestabstand von 50 m zu unbeteiligten Personen einhalten. Bist du 25 m hoch musst du einen Mindestabstand von 25 m einhalten. Würdest du in einem Abstand von 25 m auf 30 m aufsteigen wollen, musst du auch gleichzeitig den Abstand erhöhen. Man kann die eins zu eins Regel auch mit den Worten: Höhe gleich Mindestabstand zusammenfassen.
Somit schafft es das BMDV rechtzeitig vor Beginn der Kitzretter-Saison eine Lösung zu präsentieren.
Was hältst Du davon?
Diskutiere es mit uns im Copteruni Campus, dort sind auch Hans, Jürgen und Harald der Jägerschaft Verden vertreten und können mitdiskutieren.
Hier findest du alle Informationen des LBA.