Der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3)
Die Basis der neuen EU-Drohnenführerscheine bildet der so genannte EU-Kompetenznachweis A1/A3. Diesen kann man ablegen, indem man an der Online-Prüfung des Luftfahrt-Bundesamtes teilnimmt. Der EU-Kompetenznachweis bzw. der kleine Drohnen-Führerschein setzt sich aus einem kompakten Online-Training und einem abschließenden Online-Test bzw. einer Online-Prüfung zusammen. Der Test setzt sich aus insgesamt 40 Multiple-Choice-Fragen zusammen, die man online beantworten muss. Um den kleinen Drohnen-Führerschein zu bestehen, müssen mindestens 75% aller Fragen richtig beantwortet werden. Sowohl Online-Training als auch Online-Test können beliebig oft wiederholt werden. Der kleine EU-Drohnenführerschein hat dann eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss danach wiederholt bzw. aufgefrischt werden. Dank der entsprechenden Prüfungsvorbereitung ist der kleine Drohnen-Führerschein innerhalb von einer ziemlich kurzen Dauer möglich. Die Hürden des kleinen EU-Führerscheins sind vergleichsweise klein.
Der große EU-Drohnen-Führerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis A2)
Wer aufgrund von anspruchsvolleren Anwendungen und Einsätzen einen aufwendigeren Nachweis benötigt, kann zusätzlich zum kleinen EU-Drohnenführerschein auch noch den großen EU-Drohnenführerschein ablegen. Der große EU-Drohnenführerschein baut auf dem kleinen EU-Drohnenführerschein auf und ist wesentlich umfangreicher. Dieses so genannte EU-Fernpilotenzeugnis A2 wird langfristig insbesondere dann eine wichtige Rolle spielen, wenn man eine Kameradrohne gewerblich einsetzen oder Einzelgenehmigungen beantragen möchte. Aber auch Piloten und Steuerer, die über den Basislehrgang hinaus lernen möchten, sollten den großen Drohnen-Führerschein in Erwägung ziehen. Man benötigt den großen Drohnen-Führerschein insbesondere dann, wenn man eine Drohne in der Unterkategorie A2 betreiben oder mit einer Drohne näher an unbeteiligte Personen heranfliegen möchte. Warum, wann und wieso man welchen Drohnen-Führerschein im Detail benötigt, lässt sich unter folgendem Link nachlesen: EU-Drohnenführerschein – Alle Infos.
Das EU-Fernpiloten-Zeugnis umfasst nicht nur einen Test, sondern auch ein praktisches Selbsttraining – etwa idealerweise auf freiem Feld bzw. im Rahmen der Bedingungen der Unterkategorie A3. Hat man das Selbsttraining durchgeführt, kann man die theoretische Prüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Prüfstelle durchführen. Hier gibt es eine Liste und Preise aller Prüfstellen für das Fernpiloten-Zeugnis A2. Diese Prüfung setzt sich aus insgesamt 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt drei Fachgebieten zusammen. Die meisten der anerkannten Prüfstellen nehmen nicht nur die theoretische Prüfung ab, sondern kombinieren das Selbsttraining mit einer entsprechenden Prüfungsvorbereitung. Hat man die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, kann man das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sowohl EU-Kompetenznachweis als auch EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig.