Rechtliches
1:1 Regel in der Praxis
Erfahre, wie du die 1:1-Regel für Drohnenflüge praktisch anwendest, um Sicherheit zu gewährleisten und Risiken für unbeteiligte Personen zu minimieren. Inklusive anschaulicher Tipps zur Abstandsmessung und Regelumsetzung.
Rechtliches
Drohnen und Natur – Ein Leitfaden für Drohnenpiloten
In diesem Beitrag geht es darum, wie Drohnenpiloten achtsam mit der Natur und den Tieren umgehen können. Wir sprechen über die Auswirkungen, die Drohnen auf Tiere haben können, und bieten konkrete Tipps, um Störungen zu vermeiden. Dazu gehören das Auswählen geeigneter Flugorte und das Einhalten von Abständen zu Tieren. Unser Ziel ist es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass jeder Drohnenflug die Umwelt beeinflussen kann und wie wichtig es ist, verantwortungsvoll zu handeln.
Unkategorisiert
Update Kitzrettung: Drohnenregeln gelockert
Die neue Anpassung der EU-Drohnenregeln erleichtert den Einsatz von Drohnen zur Kitzrettung, indem der Mindestabstand zu Wohngebieten auf 10 Meter reduziert und die 1:1 Regel für Flughöhe und -entfernung eingeführt wurde. Diese Änderungen fördern den Naturschutz und die Effizienz in der Landwirtschaft.
Unkategorisiert
Unbeteiligte Personen in Fahrzeugen
Der Blogbeitrag thematisiert die Aktualisierung der EASA-Drohnenregelungen, um Gefahren für Bodenfahrzeuge zu minimieren. Neue „Best Practices“ bieten Drohnenpiloten Leitlinien für sicheres Fliegen, die allerdings nicht rechtlich bindend sind. Es wird eine Unterscheidung nach Infrastruktur und Betriebskategorien vorgestellt, mit speziellen Vorgaben für Flüge über Autobahnen und andere Straßenarten. Die Einhaltung dieser Richtlinien soll den Verkehr schützen, ergänzt durch bestehende Geozonenregelungen in Deutschland.
Rechtliches
VLOS Distance: Meister die neuen Drohnenregeln
Der Blog erklärt EASAs VLOS-Distance für Drohnen, die mithilfe spezifischer Formeln basierend auf Drohnengröße und Sichtbedingungen berechnet wird. Es werden die Konzepte ALOS und DLOS eingeführt, um die maximale Sichtflugdistanz zu ermitteln. Beispielrechnungen mit DJI-Modellen zeigen, dass die tatsächliche Sichtweite oft begrenzt ist, was Piloten zur Anpassung ihrer Flugpraxis bewegen soll.
Drohnenführerschein, Rechtliches
Ende der Übergangsregelung
Ab 2024 gelten neue EU-Drohnenregeln: Bestandsdrohnen unter 250g dürfen in Subkategorie A1, solche zwischen 250g und 25KG nur in A3 fliegen. Fernidentifikation wird für C1-C3-Klassen Pflicht. STS.FARM weicht den Standardszenarios STS-1 und STS-2. Zusätzlich bietet der Anbieter neue Kurse, virtuelle Prüfungen und mehrsprachige Drohnenführerscheinprüfungen an.